Rechtsberatung
Rechtsakte im Unternehmensalltag
Planen Sie Veränderungen in Ihrer Geschäftsleitung? Müssen Sie Ihre Aktionäre und Gesellschafter zu einer Verwaltungsratssitzung oder einer Generalversammlung einberufen?
Unsere Juristen unterstützen Sie bei der Abfassung von Rechtsakten, sobald ein wichtiges Ereignis Ihr Unternehmen betrifft.
Änderungen in der Geschäftsleitung des Unternehmens
Bei jeder Änderung in der Zusammensetzung Ihrer Geschäftsleitung oder Ihres Verwaltungsrats ist zwingend ein Protokoll zu erstellen. Anschliessend müssen Sie beim Handelsregister einen Eintragungsantrag stellen (Art. 16 HRegV; Liste der Änderungen). Diese Änderungen können insbesondere folgende Punkte betreffen:
- Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern (mit oder ohne Zeichnungsberechtigung)
- Nichtwiederwahl, Rücktritt oder Tod von Verwaltungsratsmitgliedern
- Änderung des persönlichen Wohnsitzes,
- Wahl bzw. Ernennung von Direktoren, Verwaltungsräten, Prokuristen und weiteren Personen mit oder ohne Zeichnungsberechtigung
- Eintragung oder Wechsel der Revisionsstelle
- Adressänderung
Rechtsakte im Unternehmensalltag: unsere Kompetenz
Unsere Juristen verfassen die Protokolle Ihrer Generalversammlungen und Verwaltungsratssitzungen, die sämtliche Beschlüsse der Gesellschaftsorgane gesetzeskonform festhalten.
Sie bereiten ausserdem sämtliche erforderlichen Rechtsunterlagen vor und reichen sie beim Handelsregisteramt ein. Ihre fundierte Kenntnis der rechtlichen Pflichten von Unternehmen gewährleistet eine persönliche Beratung und Begleitung, die den gesetzlichen Anforderungen der Schweiz vollumfänglich entsprechen.
Ausserdem unterstützen Sie unsere Anwälte bei der Analyse und Aktualisierung der Statuten Ihrer Gesellschaft, in Zusammenarbeit mit einem Notar für alle Rechtsakte, die die Rechtsform erfordert.
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