Treuhand
Antrag auf ein Steuerruling
Planen Sie eine umfangreiche Transaktion und haben Zweifel an deren steuerlichen Folgen? Sie können die steuerliche Behandlung, die Sie umsetzen möchten, der Steuerverwaltung vorlegen. Jede juristische oder natürliche Person kann sich nämlich an ihre zuständige Steuerbehörde wenden und sie bitten, die steuerliche Behandlung eines bevorstehenden Vorgangs zu bestätigen.
Die Steuerbehörde kann:
- Das Steuerruling bestätigen: Wird die Transaktion steuerlich gleich behandelt, wie im Steuerruling dargelegt, kann die Steuerverwaltung diese steuerliche Behandlung nicht in Frage stellen. Das Steuerruling ist durch den Grundsatz von Treu und Glauben geschützt.
- Unter Vorbehalt bestätigen: Die Verwaltung bestätigt das Vorhaben unter der Bedingung, dass bestimmte aufgezeigte Punkte eingehalten werden.
- Das Steuerruling ablehnen: Ist die Steuerverwaltung der Ansicht, dass die steuerliche Behandlung des Vorhabens nicht korrekt ist, kann sie beschliessen, den Antrag auf ein Steuerruling abzulehnen. In diesem Fall kann die steuerpflichtige Person die steuerlichen Folgen ihres Vorhabens neu beurteilen und es der Steuerverwaltung erneut vorlegen.
Steuerruling: Beispiele
Ein Antrag auf ein Steuerruling kann gestellt werden für:
- Erlangung des steuerlichen Status einer Holdinggesellschaft
- Erlangung des steuerlichen Status einer Hilfsgesellschaft
- Ausschüttung von Dividenden ins Ausland
- …
Steuerruling: Ablauf
Die juristische oder natürliche Person legt der zuständigen Steuerbehörde den Sachverhalt ihrer konkreten Situation vor der Umsetzung des Vorhabens vor und bittet sie, die dargelegte Behandlung zu bestätigen. Dieser Antrag erfolgt per Brief.
Je nach Antwort der Steuerverwaltung wird das Vorhaben so durchgeführt und besteuert, wie im Steuerruling dargelegt, oder es werden auf Verlangen der Verwaltung Anpassungen vorgenommen.
Manche Vorhaben sind komplex und führen zu aufwendigen steuerlichen Berechnungen. Wir empfehlen Ihnen, sich an unser Team von Steuerjuristen zu wenden. Es begleitet Sie, schlägt Ihnen eine optimale Lösung vor und tritt mit der Steuerverwaltung in Kontakt, um Ihr Vorhaben unter strikter Einhaltung der geltenden steuerlichen Vorschriften zum Erfolg zu führen.
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