Per 1. Januar 2027 bleiben die Beitragssätze der Sozialversicherungen unverändert, doch mehrere Referenzbeträge ändern sich: AHV/IV-Renten, BVG-Grenzbeträge und der Genfer Mindestlohn. Hier lesen Sie, was per 3. November 2026 offiziell beschlossen ist, was noch bestätigt werden muss und welche Fristen im Januar gelten.
Sozialversicherungsbeiträge: unveränderte Sätze 2027
Für 2027 wurde keine Änderung der Beitragssätze der AHV, der IV, der EO und der Arbeitslosenversicherung (ALV) beschlossen. Die geltenden Sätze werden daher weiterhin angewendet:
| Versicherung | Gesamtsatz | Anteil Arbeitnehmende | Anteil Arbeitgeber |
|---|---|---|---|
| AHV/IV/EO (8,7 % + 1,4 % + 0,5 %) | 10,6 % | 5,3 % | 5,3 % |
| ALV, bis CHF 148'200 Jahreslohn | 2,2 % | 1,1 % | 1,1 % |
Über CHF 148'200 pro Jahr (CHF 12'350 pro Monat) wird kein ALV-Beitrag erhoben. Hinzu kommen zu Ihren Lasten die Verwaltungskosten Ihrer Ausgleichskasse und der Beitrag an die Familienzulagen.
Für Mitarbeitende, die das Referenzalter erreicht haben (65 Jahre; 64 Jahre und 6 Monate für Frauen mit Jahrgang 1962, 64 Jahre und 9 Monate für Frauen mit Jahrgang 1963), bleibt der AHV-Freibetrag bei CHF 1'400 pro Monat (CHF 16'800 pro Jahr), und die ALV-Beiträge entfallen ab Ende des Monats, in dem dieses Alter erreicht wird.
AHV/IV-Renten und berufliche Vorsorge: die Beträge 2027
Am 2. Oktober 2026 hat der Bundesrat die AHV/IV-Renten per 1. Januar 2027 um 1,59 % erhöht und die Grenzbeträge der beruflichen Vorsorge (BVG) entsprechend angepasst:
| Betrag | 2026 | 2027 |
|---|---|---|
| AHV/IV-Minimalrente (pro Monat) | CHF 1'260 | CHF 1'280 |
| AHV/IV-Maximalrente (pro Monat) | CHF 2'520 | CHF 2'560 |
| BVG-Eintrittsschwelle (Jahreslohn) | CHF 22'680 | CHF 23'040 |
| BVG-Koordinationsabzug | CHF 26'460 | CHF 26'880 |
| Maximaler koordinierter Lohn BVG | CHF 64'260 | noch zu bestätigen |
Die Medienmitteilung des Bundesrates beziffert weder den oberen Grenzbetrag des Jahreslohns (CHF 90'720 im Jahr 2026) noch den maximalen koordinierten Lohn: Fragen Sie Ihre Vorsorgeeinrichtung nach den Werten 2027 und nach ihrem Beitragsplan. Achtung: Mitarbeitende mit einem Jahreslohn zwischen CHF 22'680 und CHF 23'040 erreichen 2027 die gesetzliche Schwelle nicht mehr; prüfen Sie, was das Reglement Ihrer Pensionskasse vorsieht.
Der BVG-Mindestzinssatz liegt im Jahr 2026 bei 1,25 %. Für 2027 hat die BVG-Kommission am 31. August 2026 empfohlen, ihn auf 1,75 % anzuheben; der Entscheid liegt beim Bundesrat.
Für Selbstständigerwerbende steigt der AHV/IV/EO-Mindestbeitrag von CHF 530 auf CHF 541 pro Jahr, und die Zugangsschwelle zur freiwilligen Unfallversicherung sinkt ab 1. Januar 2027 von CHF 66'690 auf CHF 44'460 pro Jahr.
13. AHV-Rente: erste Auszahlung im Dezember 2026
Gestützt auf Artikel 34ter AHVG wird die 13. Altersrente im Dezember 2026 erstmals von den Ausgleichskassen ausbezahlt. Sie entspricht einem Zwölftel der im Jahr ausbezahlten Altersrenten; Invaliden- und Hinterlassenenrenten werden weiterhin zwölfmal pro Jahr ausgerichtet.
Für ihre Finanzierung hat das Parlament auf eine Erhöhung der AHV-Beiträge verzichtet. Der Bundesbeschluss vom 19. Juni 2026 sieht eine Erhöhung der MWST vor: Normalsatz von 8,1 % auf 8,5 %, Beherbergung von 3,8 % auf 4,0 %, reduzierter Satz unverändert bei 2,6 %. Darüber wird am 29. November 2026 abgestimmt; die Erhöhung könnte frühestens Anfang 2028 gelten. Für die Lohnabrechnung 2027 ändert die 13. AHV-Rente somit nichts.
Genf: Mindestlohn, Familienzulagen und Quellensteuer
Mindestlohn
Der Genfer Mindestlohn steigt per 1. Januar 2027 von CHF 24.59 auf CHF 24.73 brutto pro Stunde (in der Landwirtschaft und im Blumenanbau von CHF 18.07 auf CHF 18.17). Er gilt auch dann, wenn der Einzelarbeitsvertrag oder der Gesamtarbeitsvertrag einen tieferen Lohn vorsieht.
Familienzulagen
In Genf gelten Kinderzulagen von CHF 311 pro Monat und Kind bis 16 Jahre und Ausbildungszulagen von CHF 415 pro Monat (16 bis 25 Jahre), ab dem dritten Kind um CHF 100 erhöht; die Geburts- oder Aufnahmezulage beträgt CHF 2'073. Seit Juli 2023 werden diese Beträge nur indexiert, wenn sich der Genfer Konsumentenpreisindex seit der letzten Festsetzung um mindestens fünf Punkte verändert hat. Eine Indexierung für 2027 war per 3. November 2026 nicht angekündigt, und der Grosse Rat hat am 3. September 2026 eine Gesetzesvorlage abgelehnt, die eine Erhöhung um rund 9 % vorsah.
Der Beitragssatz des Genfer Systems liegt im Jahr 2026 bei 2,22 % der AHV-pflichtigen Löhne (2025: 2,25 %); erkundigen Sie sich bei Ihrer Familienausgleichskasse nach dem Satz 2027.
Quellensteuer
Die Quellensteuertarife 2027 waren per 3. November 2026 noch nicht veröffentlicht; jene für 2026 hatte die kantonale Steuerverwaltung am 5. Dezember 2025 online gestellt. Die Regeln für den Bezug sind hingegen bekannt:
- Meldung jeder neu quellensteuerpflichtigen Person innert 8 Tagen nach Stellenantritt (gleiche Frist beim Austritt);
- monatliche Abrechnung und Überweisung innert 30 Tagen nach der Lohnzahlung;
- Jahresliste (liste récapitulative) und Quellensteuerbestätigungen 2026 spätestens bis 31. Januar 2027, mit einer Kopie für jede betroffene Person;
- bei Übermittlung mit Swissdec-zertifizierter ELM-QST-Software wird seit dem Steuerjahr 2026 nur noch Version 5.0 oder höher akzeptiert (weitere Kanäle: Online-Erfassung über ISeL oder amtliche Formulare).
Die Bezugsprovision von 2 % wird um 20 % gekürzt, wenn die Jahresliste nicht fristgerecht eingereicht wird.
Lohnausweise und Fristen im Januar
Die Lohnausweise 2026, die Sie Ihren Mitarbeitenden zu Jahresbeginn aushändigen, richten sich nach der ab 1. Januar 2026 gültigen Wegleitung. Diese setzt den Referenzbetrag für Fahrzeuge auf 75 Rappen pro Kilometer fest und präzisiert die Regeln zu Vorteilen, die Dritte gewähren, mit einer Obergrenze von CHF 600 pro Jahr. In Genf ist der Lohnausweis für die Mitarbeitenden bestimmt; die Wegleitung nennt acht Kantone, darunter Waadt, Freiburg, Neuenburg und Wallis, in denen der Arbeitgeber zusätzlich ein Exemplar an die Steuerverwaltung senden muss.
Bei der AHV muss die jährliche Lohnbescheinigung 2026 spätestens am 30. Januar 2027 bei Ihrer Ausgleichskasse eintreffen. Bei Verspätung können Verzugszinsen von 5 % pro Jahr erhoben werden.
Checkliste Lohnabrechnung Januar 2027
- Geltende Sätze beibehalten: AHV/IV/EO 10,6 % und ALV 2,2 % bis CHF 148'200.
- Neue BVG-Beträge erfassen (Schwelle CHF 23'040, Abzug CHF 26'880) und bei Ihrer Pensionskasse die Parameter 2027 Ihres Vorsorgeplans einholen.
- Prüfen, ob jeder Stundenlohn mindestens CHF 24.73 brutto beträgt.
- Mitarbeitende ermitteln, die 2027 das Referenzalter erreichen (AHV-Freibetrag, Ende der ALV-Beiträge).
- Quellensteuertarife 2027 sofort nach Veröffentlichung einspielen und Ihre ELM-QST-Version prüfen.
- Bis 30. Januar 2027: Löhne 2026 der AHV-Ausgleichskasse melden und den Familienzulagen-Satz 2027 prüfen.
- Bis 31. Januar 2027: Jahresliste und Quellensteuerbestätigungen übermitteln.
- Lohnausweise 2026 gemäss Wegleitung 2026 aushändigen.
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2027 ändern sich nur wenige Sätze, doch die BVG-Beträge, der Mindestlohn und die Quellensteuertarife müssen vor dem ersten Lohnlauf des Jahres aktualisiert sein. SuisseFidu kann Ihre Lohnbuchhaltung einrichten, Ihre Januar-Meldungen prüfen und Ihre Lohnausweise erstellen. Wenn Sie darüber sprechen möchten, können Sie mit unserem Team ein 30-minütiges Gespräch buchen.
Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung; er ersetzt keine auf Ihre Situation abgestimmte Beratung.
Quellen
- AHV/IV-Minimalrente steigt um 20 Franken, 2. Oktober 2026 (Bundesrat)
- Merkblatt 2.01: Cotisations salariales à l'AVS, à l'AI et aux APG (Informationsstelle AHV/IV, französisch)
- Merkblatt 2.08: Cotisations à l'assurance-chômage (Informationsstelle AHV/IV, französisch)
- Assurance-chômage (AC) (KMU-Portal des Bundes, französisch)
- AVS 21 (Bundesamt für Sozialversicherungen, französisch)
- Chiffres repères dans la prévoyance professionnelle (Bundesamt für Sozialversicherungen, französisch)
- La Commission LPP recommande au Conseil fédéral de relever nettement le taux d'intérêt minimal à 1,75 %, 31. August 2026 (BVG-Kommission, französisch)
- L'assurance-accidents va devenir plus accessible pour les indépendants, 26. August 2026 (Bundesrat, französisch)
- La 13e rente de vieillesse sera versée pour la première fois en décembre 2026, 12. November 2025 (Bundesrat, französisch)
- Le Conseil fédéral recommande d'accepter le relèvement de la TVA pour financer la 13e rente AVS, 5. Oktober 2026 (Bundesrat, französisch)
- Votation populaire du 29 novembre 2026 : explications du Conseil fédéral (Bundesrat, französisch)
- Montant et calcul du salaire minimum (Republik und Kanton Genf, französisch)
- Communiqué hebdomadaire du Conseil d'Etat du 7 octobre 2026: Indexierung des Mindestlohns 2027 (Republik und Kanton Genf, französisch)
- Indexation des montants des allocations familiales en 2023 (Republik und Kanton Genf, französisch)
- Communiqué hebdomadaire du Conseil d'Etat du 5 juillet 2023: Indexierungsbedingungen der Familienzulagen (Republik und Kanton Genf, französisch)
- Communiqué hebdomadaire du Conseil d'Etat du 15 octobre 2025: Beitragssatz Familienzulagen 2026 (Republik und Kanton Genf, französisch)
- PL 13597-A, Sitzung vom 3. September 2026 (Grosser Rat Genf, französisch)
- Barèmes 2026 de perception de l'impôt à la source (Kantonale Steuerverwaltung Genf, französisch)
- Annoncer des changements de statut pour l'impôt à la source (Kantonale Steuerverwaltung Genf, französisch)
- Reverser les prélèvements de l'impôt à la source (Kantonale Steuerverwaltung Genf, französisch)
- Transmettre les données salariales à l'AFC (Kantonale Steuerverwaltung Genf, französisch)
- Guide d'établissement du certificat de salaire et de l'attestation de rentes, 9. Dezember 2025 (ESTV, französisch)
- Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises, gültig ab 1. Januar 2026 (SSK und ESTV, französische Fassung)



